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Schulentwicklungsplanung

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Leistungsbeschreibung

Die Schulentwicklungsplanung erarbeitet die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebots im Land. Sie ist ein wesentliches Instrument, um die Lehrkräfte sowie das Personal der Schulträger und die sächlichen und finanziellen Mittel des Landes und der Schulträger für den Erhalt und die Ausstattung von Schulen, für die ein öffentliches Interesse besteht, ressourcenschonend einzusetzen, um die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages dauerhaft zu sichern.

Die Erstellung von Schulentwicklungsplänen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist das Landesschulamt Genehmigungsbehörde und übt die Fachaufsicht über die Landkreise aus.

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