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Pflegesachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte beantragen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

 

Weiterführende Informationen zu Hilfen für Senioren beim Alleinbleiben finden Sie hier.

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