Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart oder ggf. auch einer ersten Nutzung einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen- ist baugenehmigungspflichtig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Freistellungsverfahren, vereinfachten Genehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.
Für die Anmeldung z.B. eines Gewerbes ist es ratsam sich vorab bei der Bauaufsicht darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes / eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.