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Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ist das in Halle ansässige Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde zuständig.

In einigen Fällen liegt die Zuständigkeit jedoch auch bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten.

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