Zur Unterstützung Betroffener bei Vernässungen hat die Landesregierung einen Fonds zur „Abwendung von Schäden und Gefahren infolge von Vernässungen und Erosion“ eingerichtet. Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung bei der Umsetzung von Vorhaben, die die Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion zum Ziel haben.
Förderfähige Vorhaben:
- Aufwendungen für Untersuchungen wasserwirtschaftlicher Verhältnisse
- Konzepte und Planungen (insbesondere Erstellung von technischen Konzepten, Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Erarbeitung von Organisationsvorschlägen)
- Investitionen, wie Aufwendungen für den Ausbau von Gewässern 2. Ordnung, Errichtung von Anlagen und Einrichtungen zum Schutz vor Vernässungen und Erosion
Zuwendungsempfänger sind:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Verwal-tungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie Unterhaltungsverbände)