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Vernässung

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Leistungsbeschreibung

Zur Unterstützung Betroffener bei Vernässungen hat die Landesregierung einen Fonds zur „Abwendung von Schäden und Gefahren infolge von Vernässungen und Erosion“ eingerichtet. Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung bei der Umsetzung von Vorhaben, die die Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion zum Ziel haben.

Förderfähige Vorhaben:

  • Aufwendungen für Untersuchungen wasserwirtschaftlicher Verhältnisse
  • Konzepte und Planungen (insbesondere Erstellung von technischen Konzepten, Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Erarbeitung von Organisationsvorschlägen)
  • Investitionen, wie Aufwendungen für den Ausbau von Gewässern 2. Ordnung, Errichtung von Anlagen und Einrichtungen zum Schutz vor Vernässungen und Erosion

Zuwendungsempfänger sind:

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Verwal-tungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie Unterhaltungsverbände)

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen, wie z.B.

  • Richtlinie
  • Ergänzende Verfahrensregelungen
  • Antragsformular
  • Ergänzungsblatt
  • Leitfaden
  • Faltblatt

erhalten Sie unter folgendem Link:

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Landesanstalt für Altlastenfreistellung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zuwendungsantrag unter Verwendung des vorgesehenen Vordrucks mit allen erforderlichen Anlagen und Nachweisen
  • Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde

Anschrift