BÜRGERSERVICE.

Wir sind für Sie da.
Ansprechpartner & mehr

Elterngeld beantragen

Jugendamt - Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 5601
03901 840 - 622
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

An wen muss ich mich wenden?

 Zuständig ist die Gemeinde oder die Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. In der Regel erhalten Sie die notwendigen Anträge und Informationen beim Jugendamt.

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.

Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
  • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Mitarbeiter

Daniela Wittig
Sachgebietsleiterin
Besucheranschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
Raum:
455
Telefon
03901 840-5601

Formulare

Anlage 2: Bescheinigung für Beamtinnen / Soldatinnen über die Zahlungvon beamten- / soldatenrechtlichen Bezügens Beschäftigungsverbotes nach der Geburt eines Kindes
Anlage 2: Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung einesZuschusses zum Mutterschaftsgeld gem. § 14 Abs. 1Mutterschutzgesetz
Anlage 1: Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes
Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz - BEEG
Anlage 3: Erklärung zum Einkommen während Bezug von Elterngeld

Parken

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft