BÜRGERSERVICE.

Wir sind für Sie da.
Ansprechpartner & mehr

Bürgerinitiative

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit einhergehend politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen bzw. zu verhindern (z.B. den Bau einer Umgehungsstraße). Die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative stellt eine von verschiedenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung dar. Für gewöhnlich bilden sich Bürgerinitiativen auf kommunaler Ebene. Klassische Betätigungsfelder sind die Bereiche

  • Wohnen,
  • Umwelt und
  • Kultur (inklusive Schulen und Kindergärten).

Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Sie kann allerdings durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangen und als eingetragener Verein („e.V.“) selber Träger von Rechten und Pflichten sein.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Möglichkeit der Interessensdurchsetzung auf kommunaler Ebene:

Mit dem Einwohnerantrag können grundsätzlich die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass der Gemeinderat, Verbandsgemeinderat bzw. Kreistag bestimmte Angelegenheiten berät.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderats-, Verbandsgemeinderats- bzw. Kreistagsbeschlusses.

An wen muss ich mich wenden?

Die Forderungen der Bürgerinitiative richten sich an die Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Kreistage oder an die örtlichen kommunalen Verwaltungen.

Anschrift