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Schulspeisung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Die Schulträger sollen im Benehmen mit dem Schülerrat und Schulelternrat schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler vorsehen. Dabei soll ein sozial angemessener Preis gewährleistet sein.

Für bedürftige Kinder kann ein Zuschuss zum Mittagessen gewährt werden, der Eigenanteil der Eltern liegt bei 1 Euro pro Mahlzeit (Bildungspaket der Bundesregierung).

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat Qualitätsstandards für die Schulverpflegung veröffentlicht, die als Orientierungshilfe für eine gesunde Schulverpflegung dienen.

Siehe auch: Leistungsbeschreibung: EU-Schulobstprogramm

Unterstützende Institutionen

Bei Rückmeldungen zur Qualität der Speisen steht die Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung als Ansprechpartner zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

Bei allgemeinen Fragen zur Schulspeisung, wenden Sie sich bitte an Ihre Schule.

Bei Fragen zum Zuschuss zum Mittagessen wenden sich Arbeitslosengeld II-Empfänger und Sozialgeld-Empfänger an die i.d.R. zuständigen Jobcenter. Sozialhilfe-, Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfänger wenden sich an die Verwaltungen der Kreise oder kreisfreien Städte, die dann den entsprechenden Ansprechpartner benennen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für Zuschüsse wird ein Beleg über die Teilnahme an der Schulspeisung benötigt. Die Vorlage weitere Unterlagen wie Einkommensnachweise kann verlangt werden.

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