Bei allgemeinen Fragen zur Schulspeisung, wenden Sie sich bitte an Ihre Schule.
Bei Fragen zum Zuschuss zum Mittagessen wenden sich Arbeitslosengeld II-Empfänger und Sozialgeld-Empfänger an die i.d.R. zuständigen Jobcenter. Sozialhilfe-, Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfänger wenden sich an die Verwaltungen der Kreise oder kreisfreien Städte, die dann den entsprechenden Ansprechpartner benennen.