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Datenschutzkontrolle im Rundfunkbereich

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als auch private Rundfunkveranstalter erheben und verarbeiten zahlreiche Informationen über Gebührenpflichtige bzw. Kunden. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer welche Daten über Sie speichert und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie unter „Datenschutzkontrolle im öffentlichen Bereich" und „Datenschutzkontrolle im nicht öffentlichen Bereich

An wen muss ich mich wenden?

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:

Gemäß § 42 MDR-Staatsvertrag bestellt der Verwaltungsrat des MDR einen eigenen Beauftragten für den Datenschutz, an den sich jeder wenden kann, der sich bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Rundfunkanstalt in seinen Rechten verletzt fühlt.

Privater Rundfunk:
Bei Beschwerden über private Rundfunkveranstalter mit Sitz in Sachsen-Anhalt können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt wenden, wenn die Datenverarbeitung nicht ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen Zwecken des Rundfunkveranstalters erfolgt.

Für den journalistisch-redaktionellen Bereich haben die Rundfunkveranstalter einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Handelt es sich um Rundfunkveranstalter, die ihren Sitz in einem anderen Bundesland haben, müssen Sie sich an die dortige Aufsichtsbehörde wenden.

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