Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:
Gemäß § 42 MDR-Staatsvertrag bestellt der Verwaltungsrat des MDR einen eigenen Beauftragten für den Datenschutz, an den sich jeder wenden kann, der sich bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Rundfunkanstalt in seinen Rechten verletzt fühlt.
Privater Rundfunk:
Bei Beschwerden über private Rundfunkveranstalter mit Sitz in Sachsen-Anhalt können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt wenden, wenn die Datenverarbeitung nicht ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen Zwecken des Rundfunkveranstalters erfolgt.
Für den journalistisch-redaktionellen Bereich haben die Rundfunkveranstalter einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Handelt es sich um Rundfunkveranstalter, die ihren Sitz in einem anderen Bundesland haben, müssen Sie sich an die dortige Aufsichtsbehörde wenden.