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Verkehrszeichenbeschädigung und Ampelstörung melden

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Verkehrszeichen- und Ampelstörungen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden beziehungsweise Städten.

Anschrift