Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Die Zuständigkeit für die Verkehrszeichen- und Ampelstörungen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden beziehungsweise Städten.