Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.
Es gibt derzeit 7 verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte
- Mobiler-ICT-Karte
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.
Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltszwecke vor:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- familiäre Gründe
- besondere Aufenthaltsrechte
Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis können für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt werden. Die Blaue Karte EU ist hingegen ein spezieller Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Die ICT-Karte wird als Aufenthaltstitel erteilt für unternehmensinterne Transfers von Mitarbeitern außerhalb der EU in einen EU-Staat. Inhaber einer ICT-Karte können mit der Mobiler-ICT-Karte auch längerfristig unternehmensintern nach Deutschland transferiert werden.Wenn Sie als EU-Bürger nach Deutschland einreisen, benötigen Sie lediglich einen gültigen Ausweis. Bei Aufenthalten über 3 Monaten müssen Sie jedoch noch andere Voraussetzungen erfüllen, das sind z. B.:
- Sie sind erwerbstätig,
- Sie haben ein Daueraufenthaltsrecht erworben oder
- Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und Existenzmittel oder
- Ihr Familienangehöriger erfüllt eine dieser Voraussetzungen.