Spätestens drei Monate nach der Geburt muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und aufrechterhalten werden. Beim Abschluss der Versicherung ist die Deckungssumme im Shadensfall zu beachten:
Die Zuständigkeit liegt bei den Versicherungsunternehmen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung gilt keine Übergangsregelung, der Abschluss muss so schnell wie möglich erfolgt sein.