Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der jeweilige Werbeträger (z.B. Aufsteller, Werbeschilder) im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Hierbei handelt es sich um eine sog. Sondernutzung. Je nach Art und Größe des Werbeträgers ist auch eine Baugenehmigung erforderlich.