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Gewerbeobjekte privat: Vermittlung - Erlaubnis

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Gewerbebehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Anschrift