Wenn Sie Fleischgewinnung im Rahmen eines Kleinbetriebs durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde.
Eine Zulassung benötigen:
- Selbstschlachtende Direktvermarkter
- Selbstschlachtende Fleischereien/Metzgereien
Keine Zulassung benötigen:
- Restaurants und Gaststätten
- Einzelhandelsunternehmen, nicht mehr als ein Drittel ihrer Produkte tierischen Ursprungs an andere lokale Einzelhandelsunternehmen abgeben
Die Zulassung erfolgt erst nach einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Veterinärkontrollnummer (Zulassungsnummer).