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Fahrlehrerprüfung - Zulassung

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.

§ 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 40,90 Euro
Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins (Nr. 302.1 GebOSt)
Gebühr: 40,90 Euro
Für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins (Nr. 303.1 GebOSt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die fahrpraktische Prüfung eines Bewerbers um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.

In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.

Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.

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