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Milchwirtschaftliches Unternehmen - Erlaubnis zum Betrieb

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein milchwirtschaftliches Unternehmen (Herstellung oder Abgabe von Milch oder Milcherzeugnissen) betreiben wollen, benötigen Sie dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Abgabe von Käse, Butter, Milchfett-, Milchstreichfett-, Milchzucker-, Trockenmilch-, Molkenpulver- und Milcheiweißerzeugnissen sowie für die Abgabe von Milch oder Milcherzeugnissen in verkaufsfertig bezogenen Packungen ist erlaubnisfrei.
 

Voraussetzungen

  • Der Unternehmer besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Die Personen, die für den milchwirtschaftlichen Betrieb des Unternehmens verantwortlich sind, verfügen über die notwendige Sachkunde.
  • Die beschäftigten Personen erfüllen die gesundheitlichen Anforderungen.
  • Die zum Betrieb eines Unternehmens der betreffenden Art und Größe erforderlichen Räume, Einrichtungen und Gegenstände sind vorhanden.

Die Erlaubnis darf einem Handelsunternehmen, das Milch oder Milcherzeugnisse abgibt, für die Dauer von sechs Monaten vorläufig erteilt werden, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, die erforderliche Sachkunde innerhalb dieser Zeit nachzuweisen.

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