Wesentliche (Teil-) Tätigkeiten eines Handwerks
Das Handwerk muss nicht als Ganzes ausgeübt werden. Es können auch wesentliche (Teil-) Tätigkeiten ausgeübt werden. Auch dann muss die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen.
Mehrere Handwerke
Sie dürfen immer nur das zulassungspflichtige Handwerk ausüben, das eingetragen wurde.
Wenn Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke ausüben wollen, müssen Sie jedes dieser Handwerke in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Mehrere Personen als Betriebsleitung
Wenn Sie mehr als 1 Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie auch diese eintragen lassen.