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Handwerksrolle: einfache Tätigkeiten eintragen

Handwerkskammer Magdeburg

Postanschrift:
Humboldtstraße 16
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 6268-0

Leistungsbeschreibung

Für eine Auswahl an Tätigkeiten, die als nicht wesentliche Tätigkeiten gelten, ist keine Eintragung in die Handwerksrolle beziehungsweise in die von der Handwerkskammer geführten Verzeichnisse vorgesehen.

Als nicht wesentlich gelten Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind oder eine längere Anlernzeit verlangen, jedoch für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind. Weiterhin gelten Tätigkeiten, die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind, als nicht wesentlich.

Eine Eintragung ist jedoch erforderlich, wenn Sie die Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgreich abgelegt haben, die betreffende Tätigkeit Bestandteil der Erstausbildung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk war und diese Tätigkeit den überwiegenden Teil Ihrer gewerblichen Tätigkeit ausmacht. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

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