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Friseur: Hygienevorschriften - Auskunft

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden eines Friseurbetriebes bestehen gesetzliche Regelungen in Form von Infektionsschutzgesetz, Infektionshygieneverordnung sowie der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften.

Um einen hygienischen Standard zu gewährleisten, gibt es im Friseurhandwerk Hygienevorschriften, um das Infektionsrisiko für schwerwiegende Krankheiten wie Hepatitis B oder C aber auch AIDS so gering wie möglich zu halten. Für die Ansteckung sind bereits winzige Blutmengen ausreichend, beispielsweise an den Steckköpfen von Haarschneidemaschinen oder an dem Rasiermesser eines Friseurs.

Ebenso ist die Übertragung von Pilzkrankheiten an Haut, Haaren und Nägeln sowie von Kopfläusen möglich. Daher dürfen Kunden mit ansteckenden Hautkrankheiten wie beispielsweise Pilzinfektionen oder Kopfläusen aus Gründen der Infektionsübertragung im Friseursalon nicht bedient werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Gesundheitsämter sind nach der Infektionshygieneverordnung des Landes berechtigt, Betriebskontrollen zur Hygiene durchzuführen.

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