Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Sprechen Sie im Bürgeramt vor.
Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und einen Nachweis zur Namensänderung vor.
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Sie müssen schnellstmöglich einen neuen Ausweis beantragen.