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Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Scheidung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.

Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie im Bürgeramt vor.

Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und einen Nachweis zur Namensänderung vor.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Scheidungsurteil
  • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Welche Gebühren fallen an?

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen schnellstmöglich einen neuen Ausweis beantragen.

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