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Elektronischer Identitätsnachweis sperren von Signaturzertifikaten

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie die Unterschriftsfunktion, d.h. die qualifizierte elektronische Signatur (QES), nutzen, muss die Sperrung bei dem Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben, separat gesperrt werden.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anschrift