Sofern Sie die Unterschriftsfunktion, d.h. die qualifizierte elektronische Signatur (QES), nutzen, muss die Sperrung bei dem Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben, separat gesperrt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.