Wenn Sie geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse geben möchten oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen wollen, bedürfen Sie der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) stellt die Adressen der deutschlandweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige bereit.
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt.
Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen.
Nachweis der Sachkunde
Nachweis der Persönlichen Zuverlässigkeit
Es können weitere Unterlagen verlangt werden.