Die Gemeinden haben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum 20.9.2009 letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt und übermittelt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit und wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen werden ab 2012 vollständig in elektronischer Form bereit gestellt und in einer Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zentral verwaltet.
Die Zuständigkeit für die Änderungen auf der Lohnsteuerkarte wechselte von den Gemeinden auf die Finanzämter (FÄ). Sie sind seit dem 1.1.2011 für alle Änderungen und Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten ohne melderechtlichen Bezug, also z. B. sämtliche Wechsel von Steuerklassen sowie Eintragungen zu Kindern unter 18 Jahren, sowie für die Ausstellung von neuen Lohnsteuerkarten (Ersatzlohnsteuerkarten) in Form von Ersatzbescheinigungen zuständig.