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Führerschein: Der neue Führerschein

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Leistungsbeschreibung

Am 20. Dezember 2006 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die „Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein“, die sog. 3. Führerscheinrichtlinie veröffentlicht. Die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen nationalen Regelungen traten am 19. Januar 2013 in Kraft.

Seit dem 19. Januar 2013 gibt es in der Folge in Deutschland neue und hinsichtlich ihres Umfangs neu beschriebene Fahrerlaubnisklassen. Ferner ein neues, europaweit einheitliches Führerscheinmuster, mit dessen Hilfe das Nebeneinander der mehr als 110 verschiedenen Führerscheinen in Europa beendet werden soll.

Die nachfolgenden Informationen sollen dazu dienen, Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen zu geben.

Die wesentlichen Änderungen:

  • Die neuen Fahrerlaubnisklassen und ihre Geltungsdauer
     
  • Der neue Führerschein und seine Befristung
    Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
     
  • Erworbene Besitzstände bleiben erhalten.
     
  • Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises/ der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

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