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Haltung gefährlicher Hunde beantragen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

Verfahrensablauf

Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
  • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
  • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
  • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
Transponder
Haftpflichtversicherung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
  • Wesenstest
  • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
  • Kennnummer desTransponders

Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

Wesenstest

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 50,00 - 250,00 Euro
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall
Gebühr: 10,00 - 75,00 Euro
Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests
Gebühr: 50,00 - 200,00 Euro
Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr: 25,00 - 137,00 Euro
Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr: 5,00 - 30,00 Euro
Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anschrift