BÜRGERSERVICE.

Wir sind für Sie da.
Ansprechpartner & mehr

Bildung und Teilhabe

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 10,00 Euro gefördert.

Bis max. zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 100,00 Euro jährlich (70,00 Euro für das erste, 30,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt. Der Eigenanteil der Eltern beträgt 1,00 Euro pro Tag.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.

Anträge / Formulare

Die Anträge bzw. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag gewährt.
  • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
  • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
  • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
     

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen sch an Ihr Jobcenter wenden, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen.
In allen anderen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Landkreis oder falls Sie in Magdeburg, Halle oder Dessau wohnen bei der kreisfreien Stadt.

Sie finden Ihr Jobcenter auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskunft über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anschrift