Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Die Beantragung kann durch den Antragsteller persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf nachfolgenden Seiten: