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Fahrzeugzulassung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Die Beantragung kann durch den Antragsteller persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

 

Anschrift