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Sonstige Förderschulen

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Leistungsbeschreibung

In der Förderschule können Schülerinnen und Schüler aller Schuljahrgänge unterrichtet werden. Es ist das Ziel, auf der Grundlage einer rehabilitationspädagogischen Einflussnahme eine individuelle, entwicklungswirksame, zukunftsorientierte und liebevolle Förderung der in den Sonderschulen betreuten Kinder zu sichern. Nach Maßgabe ihrer Behinderung können spezifische therapieorientierte Unterrichtsbestandteile vorgehalten werden.

Die Förderschule wird von Schülerinnen und Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen Schulformen nicht ausreichend gefördert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. Den individuellen Voraussetzungen entsprechend können an der Förderschule alle Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen erworben werden. Förderschulen sind insbesondere:

  • Schulen für Blinde und Sehbehinderte;
  • Schulen für Gehörlose;
  • Schulen für Schwerhörige;
  • Schulen für Körperbehinderte; Schulen für Lernbehinderte; Sprachheilschulen;
  • Schulen mit Ausgleichsklassen und Schulen für Geistigbehinderte.

Die Förderschulen können als Ganztagseinrichtungen geführt werden.

In einer Förderschule können Schüler mit unterschiedlichen Behinderungsarten auch gemeinsam unterrichtet werden, wenn dadurch eine bessere pädagogische Förderung der behinderten Kinder zu erwarten ist.

An Förderschulen können sonderpädagogische Beratungsstellen eingerichtet werden. Diese übernehmen Aufgaben in der Frühförderung, in mobilen, sozialpädagogischen Diensten und im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts nichtbehinderter und behinderter Schülerinnen und Schüler.

Die Schulaufsichtsbehörde ist das Landesschulamt.
 

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