Zu beachten ist eine wichtige Neuerung bezüglich der Wiederzuteilung des Kennzeichens:
Fahrzeuge, die ab dem 01.03.07 außer Betrieb gesetzt werden, "behalten" nicht mehr automatisch "ihr" Kennzeichen. Dieses wird künftig nach kurzer Frist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben. Wenn Sie dieses Kennzeichen anschließend wieder für die spätere Wiederzulassung verwenden möchten, sollten Sie unbedingt eine Vorreservierung Ihres Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vornehmen lassen.
Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.03.2007 nach altem Recht stillgelegt wurden, werden die Kennzeichen erst 18 Monate nach Stilllegung freigegeben.