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Betreuungs- und Wohnangebote

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Leistungsbeschreibung

Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe Anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Hier werden einige Möglichkeiten aufgezeigt.

Altersgerechte Wohnungen:
Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht sein, sie müssen Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge, Haltegriffe in Bad und WC.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, entsprechende Wohnraumanpassungsmaßnahmen zu finanzieren.

Seniorenwohnanlagen:
Während altengerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen. Beratung hierzu erhalten Sie bei den Sozialämtern der Landkreise und Städte und den Wohlfahrtsverbänden.

Ambulante Pflegedienste/Häusliche Pflege:
In der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Ambulante Pflegedienste in gemeinnütziger oder privatgewerblicher Trägerschaft bieten ihre Dienste an.

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen:
(nach § 45b Abs.1 Nr. 4 SGB XI) sind zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Hierfür steht je Kalenderjahr ein Betrag von 460,00 Euro zur Verfügung.

Pflegeheime:
Pflegeheime, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Personal und Heimbewohnern ist im Heimgesetz festgelegt. Hinweise und Informationen über die Unterbringung in Altenpflegeheimen erhalten Sie beispielsweise hier.

An wen muss ich mich wenden?

Altersgerechte Wohnungen/Seniorenwohnanlagen:
Beratung zum altersgerechten Wohnen erhalten Sie bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und den Wohlfahrtsverbänden.

Ambulante Pflegedienste/Häusliche Pflege:
Nähere Auskünfte erteilen die Geschäftsstellen der Pflegekassen und die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen:
Auskünfte hierzu erteilen die Pflegekassen oder die Alzheimer Gesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Pflegeheime:
Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Geschäftsstellen der Pflegekassen, die Heimaufsichtsbehörden und die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

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