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Schallschutz

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Leistungsbeschreibung

Passiver Schallschutz an Bundesfernstraßen:
Zuwendungen für den Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen in schutzbedürftigen Räumen bestehender baulicher Anlagen werden gewährt, wenn der berechnete Beurteilungspegel vor der baulichen Anlage einen bestimmten Immissionswert überschreitet.

Anwendungsbereich:
Fördermittel für Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen, deren Räume nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Nutzer:
Hauseigentümer

Zeitraum:
Beantragung muss vor Baubeginn erfolgen

Erforderliche Unterlagen
:

  • ein aktueller Grundbuchauszug
  • eine Skizze der Straßenansicht des Hauses
  • ein Foto des Hauses
  • Abstandsmessung von der Hausfront bis zur Straßenmitte
  • Beachte Hinweisblatt: "Hinweis zum Fördermittelantrag"

Zuständigkeit:

  • örtlich zuständiges Straßenbauamt
  • Autobahnamt

Rechtsgrundlage:
Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes

Anschrift