Für die Grenzfeststellung werden Gebühren und Auslagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten und die Registerführung erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte, der Grenzlänge und der Bodenrichtwertzone. Die Auslagen fallen beispielsweise für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand an. Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.