Wenn Sie ein Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen verändert haben und Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber weiterer grundstücksgleicher Rechte sind, dann ist eine amtliche Gebäudevermessung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters notwendig. Beantragen können Sie diese beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes. Hierbei wird die tatsächliche Lage des Gebäudes nach Fertigstellung seiner Außenwände bestimmt.
Hinweis:
Sofern eine amtliche Aussage über den Bezug des Gebäudes zur Grundstücksgrenze entbehrlich ist, kann die Fortführung des Liegenschaftskatasters auch auf Grund vorgelegter Unterlagen erfolgen (siehe Stichwort Gebäudeeinmessung durch vorgelegte Unterlagen).