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KFZ-Zulassung

Für die Vergabe eines Termines bei der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vergabe von Online-Terminen zu nutzen.

Online-Neuzulassung/Umschreibung/Wiederzulassung/Abmeldung

Ab dem 01.10.2019 ist es bundesweit möglich Neuzulassungen und Umschreibungen vorzunehmen.

1. Neuzulassung:

Wenn ein fabrikneues Fahrzeug erstmals in den Verkehr gebracht wird. Diese Möglichkeit besteht nur für Fahrzeuge die im Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) mit einem QR-Code sind.

2. Umschreibung:

Umschreibungen werden unterteilt in Umschreibung innerhalb des Landkreises, Umschreibung ohne Halterwechsel mit oder ohne Kennzeichenmitnahme, Adressen- u./o. Namensänderung, Umschreibung mit Halterwechsel mit oder ohne Kennzeichenmitnahme, Umschreibung und Umkennzeichnung auf einen neuen Halter innerhalb des Landkreises und die Umkennzeichnung eines Fahrzeuges.

Für die Umschreibung innerhalb des Landkreises, die Umschreibung ohne Halterwechsel aber mit Kennzeichenmitnahme und die Adressen- u./o. Namensänderung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit dem QR-Code.
Umschreibung mit Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 mit dem jeweiligen QR-Codes.
Bei den Umschreibungen ohne/mit Halterwechsel und ohne Kennzeichenmitnahme, der Umschreibung und Umkennzeichnung auf einen neuen Halter innerhalb des Landkreises und der Umkennzeichnung des Fahrzeuges benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 und sollte das Fahrzeug noch angemeldet sein die entsprechenden Kennzeichen mit den jeweiligen QR-Codes.

3. Wiederzulassung:
Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug (Abmeldung erfolgte nach dem 01.01.2015) wieder auf den gleichen Halten bzw. auf einen anderen Halter zugelassen werden soll.
Dies ist nur möglich, unter Vorlage der abgemeldeten Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit dem entsprechenden QR-codes.

4. Außerbetriebsetzung:
Abmeldung eines zugelassenen Fahrzeuges. Dies ist nur möglich für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sind und im Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Kennzeichen mit Landessiegeln (inkl. QR-Codes) versehen sind.

>> Zum Portal der Zulassungsbehörde

5. Informationen und Hintergründe:
Als Innovator des deutschen E-Governments digitalisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.

Weitere Informationen und Hintergründe zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie unter diesem Link zum Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.


Bankbriefauskunft
Hier können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bereits in der Zulassungsbehörde vorliegt (Übersendung von der Bank bzgl. Finanzierung, Sicherungsübereignung etc.): Zur KFZ-Bankbriefauskunft


Wunschkennzeichen
Bitte informieren Sie sich bitte im Vorfeld auf unserer Seite "Was erledige ich wo?", welche Unterlagen Sie zwingend mitbringen müssen, um Ihr Anlagen in der Zulassungsstelle abschließend bearbeiten zu können. In diesem Portal können Sie sich online ein Wunschkennzeichen reservieren lassen und erhalten alle wichtigen Hinweise zur Kennzeichenreservierung: Zum KFZ-Wunschkennzeichen


Online-Termine
In diesem Portal können Sie einen Termin für die Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug (PKW, LKW, Wohnmobil, Anhänger, Kraftrad, Quad etc.) bei der Kfz-Zulassungsstelle buchen. Das betrifft Neuzulassungen, Umschreibungen, Technikänderungen, Abmeldungen und vieles mehr.  
Bitte geben Sie zur Planung der Bearbeitungszeit bei der Terminbuchung alle Vorgänge an. D.h. Sie haben beispielsweise ein altes Fahrzeug, das Sie abmelden möchten (1. Vorgang) und ein neues Fahrzeug, das Sie gleichzeitig anmelden wollen (2. Vorgang). Somit haben Sie insgesamt 2 Vorgänge, welche bearbeitet werden sollen.  

Im Vorfeld dazu haben Sie auf unserer Seite die Möglichkeit sich unter „Was erledige ich wo?“ zu informieren, welche Unterlagen Sie zwingend mitbringen müssen, um Ihr Anliegen bearbeiten zu lassen.  

Termine werden grundsätzlich freitags ab 8.30 Uhr für zwei Wochen im Voraus zur Verfügung gestellt. Sollten zwischenzeitlich Termine frei werden, werden diese fortlaufend wieder mit eingestellt.  

>>  Zu den KFZ-Onlineterminen